Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. Mitbewerber dürfen wegen Verstößen gegen DSGVO abgemahnt werden

DatenschutzMitbewerber dürfen wegen Verstößen gegen DSGVO abgemahnt werden

30.10.20181 Min. LesedauerIWW

Verstößt eine gewerbliche Website gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), kann dieser Verstoß wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden (Landgericht [LG] Würzburg, 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18). Das Urteil betrifft zwar eine Anwaltskanzlei, ist aber auch für Inhaber von Physiotherapiepraxen relevant: Denn es zeigt, wie wichtig eine abmahnsichere Praxiswebsite ist.

Im entschiedenen Fall hatte ein Anwalt eine Mitbewerberin wegen Verstoß gegen die DSGVO gerichtlich abgemahnt. Zwar war deren Homepage mit einer Datenschutzerklärung versehen, allerdings fehlten dort u. a. Angaben zum Verantwortlichen, zur zuständigen Aufsichtsbehörde und zur Erhebung und Speicherung von Daten. Zudem wurde ein Kontaktformular verwendet, das eine unverschlüsselte Übermittlung der Nachricht zuließ. Damit verstieß die Datenschutzerklärung gegen die Informationspflichten des Verantwortlichen nach Art. 13 DSGVO, die unzureichende Verschlüsselung des Kontaktformulars gegen das Gebot des Art. 32 DSGVO, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen. Das Gericht stellte fest, dass die Datenschutzverstöße auch Datenschutzverletzungen i. S. d. Wettbewerbsrechts seien und daher abgemahnt werden können.

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 11/2018, S. 2 · ID: 45566333

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte