ScheinselbstständigkeitFreie Mitarbeit: Entgangene Behandlungstermine machen noch kein unternehmerisches Risiko
17.11.20214 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de
Ein Physiotherapeut, der als freier Mitarbeiter tätig ist, gilt als abhängig beschäftigt und damit als Arbeitnehmer, wenn er in die Organisation der Praxis eingegliedert ist und kein Unternehmensrisiko trägt (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2021, Az. L 4 BA 75/20, Abruf-Nr. 224912). Das Urteil wurde mit Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesozialgericht angefochten (Az. B 12 R 26/21 B).
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2022, S. 4 · ID: 47773607