BeschlüsseG-BA verlängert Corona-Sonderregelungen erneut
03.12.20211 Min. LesedauerIWW
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.2022. Im Entlassmanagement sind die Regelungen nach § 2a Abs. 2 Heilmittelrichtlinie an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Daher gilt hier die Verlängerung bis zum 31.05.2022.
Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer |
bis 31.03.2022:
bis 31.05.2022:
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AUSGABE: PP 01/2022, S. 1 · ID: 47852442