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BeschlüsseG-BA verlängert Corona-Sonderregelungen erneut

03.12.20211 Min. LesedauerIWW

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelungen zur Leistungserbringung und -abrechnung (online unter iww.de/s5737) erneut verlängert. Die meisten Sonderregelungen gelten vorerst bis zum 31.03.2022. Im Entlassmanagement sind die Regelungen nach § 2a Abs. 2 Heilmittelrichtlinie an die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung geknüpft. Daher gilt hier die Verlängerung bis zum 31.05.2022.

Weiterhin gültige Sonderregelungen für Heilmittelerbringer

bis 31.03.2022:

  • Bestimmte Heilmittel (allgemeine Krankengymnastik, Krankengymnastik-Atemtherapie und Krankengymnastik-Mukoviszidose) dürfen weiter als Videobehandlung abgegeben werden (siehe PP 02/2021, Seite 10).
  • Die Vorgabe, dass Heilmittelverordnungen bei längerer Unterbrechung der Behandlung als 14 Tage ungültig werden, wird ausgesetzt.
  • Ärzte dürfen Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen.

bis 31.05.2022:

  • Krankenhausärzte können im Rahmen des Entlassmanagements weiterhin Heilmittel für bis zu 14 Tage (anstatt 7 Tage) nach Entlassung aus dem Krankenhaus verordnen. Das gilt vor allem, wenn der zusätzliche Besuch beim Arzt vermieden werden soll.

AUSGABE: PP 01/2022, S. 1 · ID: 47852442

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