PersonalsucheStellenanzeige: Hinweis auf „junges Team“ muss keine Altersdiskriminierung sein
In Zeiten des Fachkräftemangels gilt es auch für Inhaber von Physiopraxen mehr denn je, im Stellenangebot die eigene Praxis als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Doch manche Stellenanzeigen können als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und damit als unzulässige Diskriminierung gesehen werden. Schadenersatzklagen erfolgloser Bewerber können die Folge sein. Ein Klassiker unter den heiklen Formulierungen ist das „junge Team“ (PP 12/2017, Seite 4). Dass diese Formulierung jedoch auch angebracht sein kann, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 01.07.2021 (Az. 5 Sa 1573/20).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 01/2022, S. 6 · ID: 47807887