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PraxiszulassungVerkauf der Heilmittelpraxis an Angestellte: Wird die IK-Nummer mitübertragen?

03.12.20212 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Ich möchte meine Heilmittelpraxis an eine Angestellte abgeben. Wird das Institutskennzeichen (sog. IK-Nummer) beim Verkauf mit übertragen oder muss meine Angestellte eine eigene IK-Nr. beantragen?“

Antwort: Das Prozedere bei den IK-Nummern ist für alle Leistungserbringer gleich. Nach § 293 Sozialgesetzbuch (SGB) V benötigt jeder Heilmittelerbringer (und auch alle Ärzte), der mit den gesetzlichen Leistungsträgern (z. B. gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherung) abrechnen will, eine IK-Nummer für seine Praxis.

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AUSGABE: PP 01/2022, S. 3 · ID: 47826152

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