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Lohn und EntschädigungenCoronavirus, Grippe & Co.– in welchen Fällen trägt der Praxisinhaber die Folgekosten?

Top-Beitrag13.03.20206 Min. Lesedauervon Dr. Guido Mareck, Stellvertretender Direktor Arbeitsgericht Dortmund

Infektionskrankheiten können die Arbeitswelt massiv beeinflussen – das zeigen die jüngsten durch das Coronavirus ausgelösten Entwicklungen. Unabhängig davon, ob tatsächlich eine Infektion ausgebrochen ist oder nur ein entsprechender Verdacht besteht, können die Folgen erheblich sein. PP zeigt anhand von fünf Fällen, ob und wie die (finanzielle) Risikosphäre des Physiotherapeuten als Arbeitgeber oder die des Arbeitnehmers berührt ist. Betrachtet wird, ob ein Mitarbeiter oder der Praxisinhaber erkrankt, ob ein Familienmitglied betroffen ist oder ob die Praxis sogar schließen muss.

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AUSGABE: PP 04/2020, S. 3 · ID: 46405233

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