HeilmittelabrechnungCovid-19: GKV beschließt Sonderregelungen für Heilmittelpraxen
20.03.20202 Min. LesedauerIWW
Wegen der Coronavirus-Pandemie haben der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Sonderregelungen beschlossen, die den Heilmittelerbringern die Leistungserbringung und -abrechnung erleichtern sollen (online unter iww.de/s3417; weitere Informationen online unter iww.de/s3418). Diese gelten zunächst bis zum 30.04.2020.
Wichtig | Hinweis der Redaktion vom 23.06.2020: Die untenstehenden Regelungen sind nicht mehr aktuell. Zum 01.07.2020 haben die Kostenträger die meisten Sonderrregelungen wieder zurückgefahren (PP 07/2020, Seite 1).
Zusammenfassung der Regelungen im Einzelnen (Stand: 18.03.2020) |
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AUSGABE: PP 04/2020, S. 1 · ID: 46417910