LohnsteuerVergütung für „Fahrzeugwerbung“ vor dem Aus?
Werbung für Ihre Physiopraxis ist nicht nur auf dem Praxis-Pkw möglich (PP 01/2011, Seite 3). Wenn Sie als Praxisinhaber Ihre Mitarbeiter dafür bezahlen, dass sie auf ihrem Privatfahrzeug Werbung für Ihre Praxis anbringen, sollten Sie bestehende Verträge prüfen und ggf. nachbessern. Denn Entgelte, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern für die Anbringung eines mit Werbung versehenen Kennzeichenhalters zahlen, sind lohnsteuerpflichtig (Finanzgericht [FG] Münster 03.12.2019, Az. 1 K 3320/18 L; gegen das Urteil ist Revision beim Bundesfinanzhof [BFH] anhängig).
Hintergrund: Bisherige Regelung wurde „überstrapaziert“
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2020, S. 20 · ID: 46406139