Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. PP Praxisführung professionell
  3. BSG: ohne Zulassung der Praxisräume kein Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen

VergütungsanspruchBSG: ohne Zulassung der Praxisräume kein Anspruch auf Vergütung erbrachter Leistungen

18.03.20204 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

| Der Vergütungsanspruch von Heilmittelerbringern an die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ergibt sich vor allem aus der Praxiszulassung. Diese kann widerrufen werden, wenn die Praxis nicht oder nicht mehr den GKV-Zulassungsempfehlungen (PP 02/2019, Seite 15) entspricht. Ist der Widerruf gerichtlich bestätigt, verliert der Therapeut rückwirkend bis zum Datum des Widerrufsbescheids seinen Vergütungsanspruch für erbrachte Leistungen. In diesem Fall darf die Krankenkasse gezahlte Vergütungen zurückfordern (Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 11.07.2019, Az. B 3 KR 62/18 B). |

Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?

0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testen
Danach 15,70 € / Monat
Einloggen

AUSGABE: PP 04/2020, S. 8 · ID: 46401458

Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht
Bildrechte