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LeserforumHausbesuche an eine andere Praxis auslagern?

21.06.20212 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Ich betreibe eine kassenzugelassene Physiopraxis. Zurzeit überlege ich, Hausbesuche an einen anderen Therapeuten auszulagern, der eine reine Privatpraxis betreibt. Dieser Therapeut erhält das Kassenrezept und erbringt den Hausbesuch eigenverantwortlich. Das Rezept wird über meine Praxis (IK-Zulassung) abgerechnet. Der Therapeut erhält pro Behandlung einen bestimmten Anteil am Kassenhonorar. Neben den Hausbesuchen betreibt er weiterhin seine Privatpraxis mit eigenen Patienten und eigener Abrechnung. Worauf muss ich achten?“

Antwort: Ihr Vorhaben ist zivilrechtlich zulässig. Sie erteilen im Einzelfall dem Therapeuten, der Ihnen gegenüber die abgeschlossene Berufsausbildung durch Vorlage der Berufsurkunde nachgewiesen hat, einen mündlichen oder schriftlichen Auftrag zur Durchführung von Hausbesuchen im Rahmen der ärztlichen Verordnung. Damit schließen Sie einen zivilrechtlichen Vertrag, in dem u. a. auch die Vergütung vereinbart wird (in Form einer Honorarbeteiligung mit einem bestimmten Prozentsatz des erwirtschafteten Umsatzes oder als Festpreis). Der beauftragte Therapeut sollte Ihnen gegenüber das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

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AUSGABE: PP 07/2021, S. 6 · ID: 47465791

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