BeschlüsseHeilmittelverordnung: Änderungen zum 01.07.2021
Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf (PP 05/2021, Seite 5) oder einem besonderen Verordnungsbedarf (PP 04/2019, Seite 6) darf von den orientierenden Verordnungsmengen laut Heilmittelkatalog abgewichen werden (PP 12/2019, Seite 4). Wann ein solcher Bedarf vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Diagnoselisten. Diese wurden zum 01.07.2021 aktualisiert.
Langfristiger Heilmittelbedarf: sieben neue Krankheitsbilder
Die Diagnoseliste gemäß Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) wurde um sieben Krankheitsbilder erweitert. Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.03.2021 (g-ba.de/beschluesse/4754/).
Neu in die Diagnoseliste aufgenommene Krankheitsbilder |
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Besondere Verordnungsbedarfe: Long-COVID mitaufgenommen
Bei Langzeitfolgen einer Coronainfektion können Ärzte Physio- oder Ergotherapie verordnen (Diagnose: U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet). Ihr Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben ihre Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend angepasst (online unter iww.de/s5062).
Indikation Long- bzw. Post-COVID seit dem 01.07.2021 |
Physiotherapie:
Ergotherapie:
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AUSGABE: PP 07/2021, S. 3 · ID: 47462692