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ArbeitsrechtErfassung der Arbeitszeit – nun doch nicht?

01.07.20215 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Seit dem sog. Arbeitszeit-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH; PP 06/2019, Seite 15) sind auch selbstständige Physiotherapeuten unsicher, ob sie die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter generell erfassen müssen: Während das Arbeitsgericht (ArbG) Emden von einer Dokumentationspflicht des Arbeitgebers ausgeht (PP 07/2020, Seite 13), sieht das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen diese Pflicht beim Arbeitnehmer (Urteil vom 06.05.2021, Az. 5 Sa 1292/20, Abruf-Nr. 222315). Auf welcher Grundlage die Abgeltung und Bezahlung von Überstunden beruht und welche Schlüsse Sie aus dem Urteil des LAG Niedersachsen ziehen sollten, zeigt dieser Beitrag.

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AUSGABE: PP 07/2021, S. 8 · ID: 47430497

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