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ArbeitsrechtMitarbeiter stiehlt Desinfektionsmittel vom Arbeitsplatz – fristlose Kündigung gerechtfertigt

23.06.20211 Min. LesedauerIWW

Viele Betriebe stellen ihrer Belegschaft zum Schutz von einer COVID-19-Erkrankung u. a. Desinfektionsmittel zur Verfügung. Mitarbeitern, die dieses Desinfektionsmittel vom Arbeitsplatz stehlen, kann fristlos gekündigt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] NRW, Urteil vom 14.01.2021, Az. 5 Sa 483/20).

Ein Mitarbeiter eines Zustellunternehmens hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Der Arbeitgeber hatte die Kündigung ausgesprochen, weil bei einer Ausfahrtskontrolle im Kofferraum des Mitarbeiters eine unangebrochene Literflasche Desinfektionsmittel im Wert von 40 Euro gefunden worden war. Wegen der Coronapandemie hatte das Unternehmen der Belegschaft das Desinfektionsmittel zum Gebrauch am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die Belegschaft war durch Aushänge in den Waschräumen darauf hingewiesen worden, dass die Entwendung von Desinfektionsmittel die fristlose Kündigung und eine Anzeige zur Folge habe. Das Gericht sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Dabei sei es unerheblich, dass der Kläger schon 16 Jahre im Betrieb beschäftigt war. Er habe in Zeiten der Pandemie dringend benötigtes Desinfektionsmittel für den Eigenbedarf entwendet und damit in Kauf genommen, dass seine Kollegen leer ausgingen. Daher habe ihm klar sein müssen, dass er den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährde.

AUSGABE: PP 07/2021, S. 1 · ID: 47476840

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