Freie MitarbeiterAuswirkungen des § 611a BGB für Physiotherapeuten als Arbeitgeber
Seit 01.04.2017 gilt der § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) „Arbeitsvertrag“. Dieser regelt Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern innerhalb eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses. Im Gesetzgebungsverfahren hat der Gesetzentwurf (PP 02/2016, Seite 3) noch einige Änderungen erfahren.
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2017, S. 14 · ID: 44756715