HeilmittelverordnungLangfristiger Heilmittelbedarf: Verordnung und Genehmigungsverfahren
Seit 01.01.2017 können Vertragsärzte langfristig benötigte Heilmittel leichter verordnen: Die Genehmigung durch Krankenkassen entfällt seitdem bei gelisteten Diagnosen. Seit 30.05.2017 ist die Diagnoseliste durch Lymphödeme ab Stadium II ergänzt (PP 07/2017, Seite 1). Auch die Diagnoseliste bei besonderem Verordnungsbedarf (zuvor: Praxisbesonderheiten) wurde zum Jahresbeginn erweitert (PP 07/2017, Seite 2). PP stellt Ihnen als Physiotherapeut nachfolgend die Verordnungsvorgaben für Ärzte vor.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 08/2017, S. 9 · ID: 44778517