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HeilmittelverordnungLangfristiger Heilmittelbedarf: Verordnung und Genehmigungsverfahren

02.08.20173 Min. Lesedauervon Silke Jäger, Fachjournalistin Gesundheitswesen

Seit 01.01.2017 können Vertragsärzte langfristig benötigte Heilmittel leichter verordnen: Die Genehmigung durch Krankenkassen entfällt seitdem bei gelisteten Diagnosen. Seit 30.05.2017 ist die Diagnoseliste durch Lymphödeme ab Stadium II ergänzt (PP 07/2017, Seite 1). Auch die Diagnoseliste bei besonderem Verordnungsbedarf (zuvor: Praxisbesonderheiten) wurde zum Jahresbeginn erweitert (PP 07/2017, Seite 2). PP stellt Ihnen als Physiotherapeut nachfolgend die Verordnungsvorgaben für Ärzte vor.

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AUSGABE: PP 08/2017, S. 9 · ID: 44778517

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