DatenschutzVideoüberwachung im Eingangsbereich einer Praxis ist unzulässig
Der Eingangsbereich einer Praxis darf während des laufenden Praxisbetriebs nicht per Videokamera überwacht werden. Die Videoüberwachung der Praxis außerhalb der Öffnungszeiten ist zulässig (Oberverwaltungsgericht [OVG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.04.2017, Az. 12 B 7.16). Das Urteil ist auch für Physiotherapiepraxen relevant.
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2017, S. 16 · ID: 44733758