PräventionMuster 36 seit 01.07.2017: So prüfen Sie richtig!
Seit 01.07.2017 gilt für die ärztliche Präventionsempfehlung das Muster 36 (siehe PP-Sonderausgabe „Umsatzplus durch Prävention“, online unter pp.iww.de, Abruf-Nr. 44569818). Die Empfehlung ist keine ärztliche Verordnung. Sie fällt auch nicht ins Heilmittelbudget des Arztes. Streng genommen ist Ihnen daher im Zweifel auch keine Verletzung Ihrer Prüfpflicht vorzuwerfen. Um Ihren Honoraranspruch zu sichern, sollten Sie trotzdem in jedem Fall die Empfehlung und Ihre Honorarvereinbarung prüfen.

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EinloggenAUSGABE: PP 08/2017, S. 4 · ID: 44799642