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  3. Sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen: BAG ändert Rechtsprechung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Befristung von Arbeitsverträgen (s. u.) geändert: Demnach darf ein Arbeitsverhältnis auch dann nicht ohne Sachgrund befristet werden, wenn die Vorbeschäftigung acht Jahre zurückliegt (Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16). Das Urteil hat auch Folgen für die Befristung von Arbeitsverträgen in der Physiopraxis.

Sachverhalt und Entscheidung

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AUSGABE: PP 03/2019, S. 16 · ID: 45741376

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