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DatenschutzDSGVO: Trotz ausbleibender Abmahnwelle (noch) keine Entwarnung

06.03.20194 Min. Lesedauervon RA Rainer Horbach, Datenschutzbeauftragter, Aachen

Bis auf vereinzelte Fälle ist im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Abmahnwelle ausgeblieben. Abmahnungen von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber dürften in der Zukunft allenfalls für Internetseiten oder Social Media (Facebook) problematisch sein.

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AUSGABE: PP 03/2019, S. 17 · ID: 45767040

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