DatenschutzDSGVO: Trotz ausbleibender Abmahnwelle (noch) keine Entwarnung
Bis auf vereinzelte Fälle ist im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Abmahnwelle ausgeblieben. Abmahnungen von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber dürften in der Zukunft allenfalls für Internetseiten oder Social Media (Facebook) problematisch sein.
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2019, S. 17 · ID: 45767040