Arbeitsrecht
Ärzte mit beschränkter Berufserlaubnis sind Ärzte im Tarifsinn (TV-Ärzte-VKA)
Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen. Das ...