BerufsrechtHP-Erlaubnis auf Chiropraktik beschränkbar, Verzicht auf Kenntnisprüfung nur ausnahmsweise
20.02.20194 Min. Lesedauervon RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrlepartner.de
Eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis) darf auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden. Allerdings muss der Antragsteller die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Chiropraktik in einer Kenntnisprüfung nachweisen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg vom 15.05.2018 hervor (Az. 5 K 1027/16). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Berufung wurde zugelassen, weil die Beschränkbarkeit der HP-Erlaubnis auf das Gebiet der Chiropraktik grundsätzliche Bedeutung hat.
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EinloggenAUSGABE: PP 03/2019, S. 14 · ID: 45749885