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BerufsrechtZulassungserweiterung: Teilzeitkraft nur für Hausbesuche braucht keinen separaten Therapieraum

06.03.20194 Min. Lesedauervon RA Knut Hanke, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Bochum

Beantragt ein Ergotherapeut die Erweiterung der Zulassung um eine Teilzeitkraft, die nur Hausbesuche durchführen soll, darf die Zulassungserweiterung nicht abgelehnt werden, weil für die Teilzeitkraft in der Praxis kein separater Behandlungsraum vorhanden ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20.12.2018, Az. B 3 KR 2/17 R). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant, da auch für sie ähnliche räumliche Mindestanforderungen gelten.

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AUSGABE: PP 03/2019, S. 12 · ID: 45754557

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