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LeserforumBGM: Kann ein angestellter Physiotherapeut und Heilpraktiker physiotherapeutische Behandlungen als Heilpraktiker abrechnen?

30.10.20181 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler

Frage: „Einer meiner angestellten Physiotherapeuten ist zugleich selbstständiger Heilpraktiker mit eigener Heilpraktiker-Praxis. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) führt er in einem Unternehmen 3 Stunden pro Woche physiotherapeutische Maßnahmen durch. Kann dieser Physiotherapeut und Heilpraktiker dem o. g. Unternehmen eine Rechnung über seine eigene Praxis (Heilpraktiker) schreiben?“

Antwort: Nein, der Physiotherapeut/Heilpraktiker kann für physiotherapeutische Behandlungen keine Rechnung über seine Heilpraktikerpraxis schreiben. Rechnungen über die Heilpraktikerpraxis dürfen nur Heilpraktikerbehandlungen betreffen. Ausnahme: Wenn der angestellte Physiotherapeut zugleich sektoraler Heilpraktiker (Physiotherapie) ist, bestehen keine Bedenken, dass er die Rechnung über die Heilpraktikerpraxis schreibt – auch wenn er rein physiotherapeutische Behandlungen abgibt.

AUSGABE: PP 03/2019, S. 1 · ID: 45570350

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