22.03.2024 · Fachbeitrag ·
EU-Taxonomie schafft klare Regeln
Die EU hat sich mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens und dem Green Deal ambitionierte Klima- und Umweltziele gesetzt. Mit der EU-Taxonomie hat sie eine Verordnung zur einheitlichen Beurteilung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten geschaffen. Sie gibt klare Regeln und Rahmenbedingungen vor, wann ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. In diesem Sinne gut bewertete Unternehmen heben sich positiv von ihren Mitbewerbern ab und können so von höheren Förderungen für Investitionen ...
15.03.2024 · Fachbeitrag ·
Umsetzung in der Praxis mithilfe von Software
Beginnen wir mit einem realen Beispiel aus der Praxis. Der Kunde, ein Handwerker mit zwei Gesellen aus Ostwestfalen, hat in diesem Herbst das Zertifikat nach ZNU-Standard entgegengenommen und ist nunmehr in der Lage, ...
04.03.2024 · Nachricht · IWW-Webinar Praxis Nachhaltigkeit
Ihre Mandanten stehen in Sachen Nachhaltigkeit vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive ...
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14.02.2024 · Nachricht · Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie Studie
Eine aktuelle Studie der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie in Zusammenarbeit mit RSM Ebner Stolz wirft einen eingehenden Blick auf die Treiber, Chancen und Hindernisse für Nachhaltigkeit in der Ernährungsindustrie. Sie wurde im Rahmen der Grünen Woche vorgestellt, denn die gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsziele sind gesetzt. Die europäische und nationale Politik hat eine Vielzahl an Regularien auf den Weg gebracht, diese zu erreichen. Die meisten werden erst in den kommenden Jahren ...
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06.02.2024 · Fachbeitrag ·
Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten
Das Ziel des European Green Deal ist ambitioniert: Europa soll bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden. Das geht nur, wenn Finanzströme in nachhaltige Bahnen gelenkt werden und Investoren geeignete Informationen darüber erhalten, welche Kapitalmarktanlagen als ökologisch angesehen werden können. Dazu hat die EU-Kommission ein Klassifizierungssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten entwickelt: Die EU-Taxonomie.