Zum 1.7.13 ist Kroatien der EU beigetreten. Der Beitritt führt in Kroatien zu erheblichen Änderungen der nationalen Rechts- und Steuersysteme, die nunmehr den europäischen Vorgaben anzupassen sind. So musste Kroatien zum Beitrittstag das gemeinsame Mehrwertsteuersystem einführen. Grundsätzlich ist dazu keine Übergangsfrist eingeräumt worden. Der Beitrag stellt die umsatzsteuerlichen Folgen des EU-Beitritts für deutsche Unternehmen vor.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte durch Urteil vom 10.4.13, I R 45/11 darüber zu entscheiden, ob die Pflicht zu einer sog. Verrechnungspreisdokumentation, der Steuerpflichtige bei bestimmten grenzüberschreitenden ...
Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat seinem Kollegen in der Bundesregierung, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Inkonsequenz gegenüber der Schweiz bei der Durchsetzung des von der EU angestrebten ...
Eine im Ausland ansässige Person unterliegt mit ihren Einkünften aus der Vermietung von LKW an eine inländische Gesellschaft, die ihrerseits die Sachen an inländische Unternehmer weitervermietet, nur insoweit der beschränkten Steuerpflicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 9 Alternative 1 EStG 1997, als die Sachen tatsächlich im Inland genutzt werden (BFH 10.4.13, I R 22/12).
§ 1 Abs. 6 AStG in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (AmtshilfeRLUmsG) vom 26.6.13 (BGBl I, 1809) enthält die Ermächtigung des BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Anwendung des ...
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung der Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte Folgendes: Der Anspruch des ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung kann – unter weiteren Voraussetzungen – auch vorliegen, wenn ein im Inland ansässiger Unternehmer Gegenstände an einen Unternehmer in einem Drittland ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer veräußert und wenn dieser die Gegenstände an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat weiterveräußert, im Inland abholen und unmittelbar an den Letzterwerber versenden lässt. Dies hat der BFH mit Urteil vom 28. Mai 2013 (XI R 11/09) entschieden (BFH, ...