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  • · Nachricht · Automatischer Informatonsaustausch

    Austauschzeitpunkt wird auf den 31.12.20 verschoben

    | Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Informationsaustausch teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 bis zum 31.12.20 automatisch auszutauschen (BMF 1.7.20, IV B 6 -S 1315/19/10030:018). |

     

    Das BMF hat die finale Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 31.12.2020 bekannt gegeben. Die Finanzverwaltung weist nun darauf hin, dass es aufgrund des verschobenen Austauschzeitpunkts nicht beanstandet wird, wenn Finanzinstitute die Daten bis zum 31.10.2020 an das BZSt übermitteln. Auf diese Nichtbeanstandungsregelung verweist auch das BZSt mit Meldung vom 1.7.20.

     

    Beachten Sie | Ein umfangreiches BMF-Schreiben beschreibt die Vorgehensweise. Sie finden es auf der Seite des BMF oder unter www.iww.de/s3801.

     

    Quelle: ID 46687716

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