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  • · Fachbeitrag · Vermietung und Verpachtung

    Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz Selbstnutzung

    | Erzielt ein Steuerpflichtiger durch die Fremdvermietung einer einzelnen Ferienwohnung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist die Überschusserzielungsabsicht auch dann zu unterstellen, wenn die Wohnung in geringem Umfang selbst genutzt wird, die jährlichen tatsächlichen Vermietungstage aber regelmäßig die Grenze von 75 % der ortsüblichen Vermietungstage überschreiten. Dies hat das FG Niedersachsen brandaktuell trotz der bislang gegenteiligen Rechtsauffassung des BFH entschieden. Auf den Ausgang des Revisionsverfahren beim BFH darf man daher sehr gespannt sein ( FG Niedersachsen 7.3.12, 9 K 180/09, Rev. BFH IX R 22/12 ). |

     

    Hinweis | Laut FG besteht kein Anlass an der Überschusserzielungsabsicht eines Steuerpflichtigen zu zweifeln, der seine Ferienwohnung an zwei oder drei Wochen im Jahr selbst nutzt, sich dies nur vorbehält oder die Selbstnutzung auf übliche Leerzeiten beschränkt, aber auf der anderen Seite die ortsüblichen Vermietungstage in etwa erreicht oder sogar übertrifft. Nur auf diese Weise kann eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden (vgl. hierzu bereits FG Köln 30.6.11, 10 K 4965/07, Rev. BFH IX R 26/11).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 141 | ID 33895450

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