Bei der Wegzugsbesteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen verweist § 6 Abs. 1 S. 1 AStG – auch nach den Änderungen durch das SEStEG (BGBl I 06, 2782) – nur für die Fälle auf § 17 EStG, in denen sich im Wegzugszeitpunkt ein fingierter Wertzuwachs ergibt. Der BFH stellte aktuell klar, dass Anteile, für die sich eine fingierte Wertminderung errechnet, nicht berücksichtigt werden (BFH 26.4.17, I R 27/15, DStR 17, 1913).
Für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit wird die abkommensrechtliche Freistellung nach § 50d Abs. 8 S. 1 EStG an einen Nachweis des Steuerpflichtigen geknüpft, dass die ausländischen Steuern auf die ...
In Fortsetzung seiner jüngsten „Rückwirkungsrechtsprechung“ hat der BFH entschieden, dass auch Rechnungsmängel bei der Adressierung des Empfängers „mit zinswirksamer Rückwirkung“ vorsteuerwirksam korrigiert ...
Das in § 8b Abs. 5 S. 1 KStG geregelte pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot ist auf Gewinnausschüttungen anzuwenden, die nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfrei geblieben wären , aber zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben. Mit dieser Sichtweise folgt der BFH der Auffassung der Finanzverwaltung (BFH 26.4.17, I R 84/15).
Bei der Wegzugsbesteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen verweist § 6 Abs. 1 S. 1 AStG nur für die Fälle auf § 17 EStG, in denen der gemeine Wert der Anteile zu dem für die Besteuerung ...
Das FG Düsseldorf hat zur Rechtmäßigkeit einer außerbilanziellen Gewinnkorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG entschieden: Die gewinnerhöhende Einkünftekorrektur nach § 1 AStG ist allein wegen fehlender Besicherung des ...
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Die Übertragung einer § 6b-Rücklage setzt u.a. voraus, dass die angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehören. Die gewinnneutrale Übertragung einer § 6b-Rücklage in eine EU-Betriebsstätte ist auch nach den unionsrechtlichen Gegebenheiten nicht möglich (BFH 22.6.17, VI R 84/14).