Ein inländischer Student kann für Zeiträume von Auslandssemestern und -praktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn er im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält (FG Münster 24.1.18, 7 K 1007/17 E, s. auch Pressemitteilung vom 15.2.18).
Geschäftsführer haben nach § 93 AO eine Auskunftspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Wie weit sich der Geltungsbereich der AO jedoch auf ausländische Gesellschaften erstreckt, hatte nun das FG Rheinland-Pfalz zu ...
Deutsche Gerichte dürfen Verträge, die ausländischem Recht unterliegen, nicht nach deutschem Recht auslegen. Sie haben das ausländische Recht so anzuwenden, wie es die Gerichte des ausländischen Staates auslegen ...
Das BMF hat sein Schreiben zur Anrechnung von Schweizer Abzugsteuer entsprechend § 36 EStG auf die Einkommensteuer aktualisiert (BMF 8.2.18, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10015-02).
Durch die Mutter-Tochter-Richtlinie werden Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften im Binnenmarkt von der Steuer befreit. Dies gilt nach § 43b Abs. 2 EStG in Inbound-Sachverhalten jedoch nur, wenn eine ...
Der EuGH hat entschieden, dass auf Einkünfte aus dem Vermögen französischer Staatsangehöriger, die in einem Drittstaat arbeiten, französische Sozialbeiträge erhoben werden dürfen (EuGH 18.1.18, C-45/17).
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Ein an einer deutschen Hochschule eingeschriebener Student kann für Zeiträume von Auslandssemestern und Auslandspraktika keine Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung geltend machen, wenn er im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält. Dies hat das FG Münster entschieden (FG Münster 24.1.18, 7 K 1007/17 E), s. auch Pressemitteilung vom 15.2.18).