Verluste einer im EU-Ausland ansässigen Betriebsstätte können im Inland ausnahmsweise abgezogen werden, wenn es sich um „finale“ Verluste handelt. Das FG Köln hat jetzt dem EuGH die Definition sogenannter „finaler“ Verluste zur Vorabentscheidung vorgelegt, ferner eine weitere Frage zur Hinzurechnungsbesteuerung (FG Köln 19.2.14, 13 K 3906/09, EFG 14, 1901).
„Die EU-Standard-Mehrwertsteuererklärung spart Unternehmen jährlich bis zu 15 Milliarden Euro!“, teilte die Europäische Kommission verheißungsvoll mit, als das Europäische Parlament dem Kommissionsvorschlag mit ...
Deutschland und Großbritannien haben sich auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt, mit dem die Verhandlungen über neue Präferenzregelungen für geistiges Eigentum (sog. Patentboxen) im Rahmen des BEPS-Projekts ...
Ein im Inland ansässiger atypisch stiller Gesellschafter einer ausländischen (hier: österreichischen) Kapitalgesellschaft, die im Inland über keine Betriebsstätte verfügt und die ihrerseits aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder dies freiwillig tut, kann kein „Wahlrecht“ zur Überschussrechnung ausüben (BFH 25.6.14, I R 24/13).
Am 31.10.2014 ersuchte die Europäische Union die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf, in dem Streit über bestimmte diskriminierende Steuern Brasiliens zu entscheiden. Die EU ist der Ansicht, dass die ...
50 Staaten und Jurisdiktionen haben heute im Bundesministerium der Finanzen eine multilaterale Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
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Die unionsrechtlichen Voraussetzungen der „Ansässigkeit“ im Inland sind nicht erfüllt, wenn der Unternehmer im Inland lediglich eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte innegehabt hat, von der aus keine Umsätze bewirkt worden sind. Da der deutsche Verordnungsgeber das Unionsrecht nicht korrekt umgesetzt hat und § 59 UStDV unionsrechtskonform auszulegen ist, müssen von der Zweigniederlassung oder der Betriebsstätte (i.S.d. § 59 UStDV) aus Umsätze bewirkt worden sein (BFH 5.6.14, V R 50/13, BStBl II ...