Die Tätigkeit als Medium ist nicht als freier Beruf einzustufen. Weder ist die Tätigkeit als Medium bei den Katalogberufen unter der wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeit einzuordnen noch ist sie als ähnlicher Beruf zum Arzt, beratenden Betriebswirt oder Heilpraktiker anzusehen (FG Hamburg 16.2.23, 6 K 230/21).
Zur Wirksamkeit von Darlehensverträgen, die zwischen dem Inhaber einer Apotheke und einer Gesellschaft geschlossen worden sind, die verschiedene Dienstleistungen für diese Apotheke erbringt und die sich ein ...
Praxen mit einem hohen Energieverbrauch können im Jahr 2023 bei überdurchschnittlich hohen Strompreisen zusätzliche Finanzhilfen beantragen. Anspruchsberechtigt sind Radiologie-, Strahlentherapie- und Dialysepraxen, ...
Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht unter die Rentenversicherungspflicht fällt (LSG Hessen 28.3.23, L 2 R 214/22).
Der 17. IWW-Kongress Praxis Ärzteberatung 2023 bot wieder wertvolle Hinweise und aktuelle Hintergrundinfos für den Beratungsalltag rund um das Arztmandat. Zum einen wurden wieder Detailwissen und viele Praktiker-Tipps ...
Für die Prüfung von verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) auf Ebene der Gesellschaft gilt der Anscheinsbeweis der privaten Mitnutzung trotz Privatnutzungsverbot als erbracht, wenn der Pkw (hier: Porsche Cayenne) dem ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Die vertretungsweise Übernahme von Bereitschafts- und Notdiensten anstelle eines anderen niedergelassenen Arztes für die Kassenärztliche Vereinigung B. führt nicht zu einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV). (SG Landshut 3.3.23, S 1 BA 25/22).