Ein Bilanzbuchhalter, der im Auftrag einer Steuerberaterpartnerschaft unter deren Fachaufsicht und in Eingliederung in deren arbeitsteilig organisierten Betriebsablauf schwerpunktmäßig im Homeoffice tätig wird, übt bei Fehlen relevanter unternehmerischer Chancen und Risiken auch dann eine abhängige Beschäftigung aus, wenn ihm große Freiheiten bei der Ausgestaltung seiner Arbeitszeiten eingeräumt werden (LSG Niedersachsen-Bremen 6.3.24 L 2/1 BA 84/23).
Die Betriebserlaubnis für eine Apotheke kann widerrufen und die sofortige Vollziehung angeordnet werden, wenn vorsätzlich gefälschte Arzneimittel in Verkehr gebracht werden oder wenn Arzneimittel unmittelbar an ...
Ab dem 30.6.24 tritt eine wichtige Änderung für Arzt- und Psychotherapiepraxen in Kraft. Gemäß dem Digital-Gesetz sind alle Praxen ab diesem Datum verpflichtet, elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) empfangen zu ...
Der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung unterliegen selbstständige Künstler und Publizisten. Künstler in diesem Sinne ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt. In drei Entscheidungen äußerte sich das BSG zur Künstler-/Publizisteneigenschaft einer Hochzeitsrednerin und Zeremonienleiterin, einer Tattookünstlerin und einer ...
Bei gewöhnlicher bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires ist eine Trennung zwischen privater und betrieblicher Sphäre nicht möglich. Es gilt daher das Abzugsverbot aus § 12 Nr. 1 EStG für Kosten der ...
Das BMF hat aktuell zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten Stellung genommen und dabei eine wichtige Frist zur Nichtbeanstandung derzeit ...
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Wirtschaftsgüter, die mehreren zur gesamten Hand zustehen, werden den Gemeinschaftern oder Gesellschaftern anteilig zugerechnet, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist. Der BFH hat diesen bedeutsamen steuerlichen Grundsatz jedoch gebrochen. Danach kann die Anschaffung bzw. Veräußerung eines Anteils an einer Erbengemeinschaft steuerlich nicht mit der Anschaffung bzw. Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter dieser gleichgestellt werden. Diese Entscheidung hat Signalwirkung ...