Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der interessantesten Meldungen. Alle Online-Nachrichten finden Sie im Volltext unter dem Veröffentlichungsdatum auf iww.de/pfb .
Der Vorsteuerabzug bei gemischten, also steuerpflichtigen und steuerbefreiten Umsätzen kann schon herausfordernd sein. Wenn dann noch ein Pkw mit seinen verschiedenen Zuordnungsmöglichkeiten ins Spiel kommt, wird es ...
Es ist keine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens auf eine gewerbliche Personengesellschaft vorzunehmen, wenn der Wert des ...
Der Bestand des steuerlichen Einlagekontos einer Freiberufler-GmbH wird Jahr für Jahr mit einem besonderen Bescheid festgeschrieben (§ 27 Abs. 2 KStG). In der Praxis gibt es immer wieder Streit um die Frage, ob ein bereits bestandskräftiger Bescheid über die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos noch geändert werden kann. Nun muss das BVerfG (1 BvR 1060/23) entscheiden, ob ein Gesellschafter einen Feststellungsbescheid selbst anfechten kann (Drittanfechtungsrecht).
Bei Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (FG Münster 13.6.
Im medizinischen Bereich erwartet der Verkehr jedenfalls bei einer sich als „Zentrum“ bezeichnenden Arztpraxis keine Mindestanzahl an Ärztinnen oder Ärzten mehr, da auch ein Medizinisches Versorgungszentrum ...
Aktuelles zum Mitteilungsverfahren nach § 146a Abs. 4 AO, geplante Einführung einer Registrierkassenpflicht, neue Forderungen des Bundesrechnungshofes zur Kassenführung: Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt bringt Sie in kürzester Zeit auf den neuesten Beratungsstand.
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Auch unter Betreuung stehende Personen müssen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen. Ihnen zur Seite stehende Betreuer dürfen diese Obliegenheiten uneingeschränkt erfüllen und vor allem Steuererklärungen erstellen, ohne dass hierfür eine gesonderte Vergütung anfällt (BGH 19.7.23, XII ZB 115/23).