Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen und ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG als steuerfrei (BFH 19.11.24, VIII R 29/23).
Auch diese Woche beleuchten Dietrich Loll und sein Co-Moderator Steffen Pasler im AStW-Podcast wieder aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie stellen neue BMF-Schreiben zu den Themen Zinsschranke und ...
Privatkrankenhäuser können sich nicht auf die Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL berufen, wenn ihre Leistungen nicht unter sozial vergleichbaren Bedingungen zu öffentlichen Einrichtungen ...
Ein zahnärztlicher Mitunternehmer bleibt einkommensteuerrechtlich Freiberufler, auch wenn seine Hauptaufgaben im organisatorischen und administrativen Bereich liegen. Für eine Umqualifizierung der Einkünfte auf Ebene der Mitunternehmerschaft besteht kein Grund (BFH 4.2.25, VIII R 4/22).
Am Vorabend des IWW Kongresses Praxis Ärzteberatung beleuchteten Dr. Daniel Kubitza, Steuerberater in Düren, und Janine Peine, Steuerberaterin und Leiterin der ETL Advision gemeinsam die Besonderheiten und Vorteile ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts geben Dietrich Loll und RA Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren u. a. über mögliche ...
Nur noch bis zum 31.08.2026: 200 Euro Rabatt für Frühbucher sichern
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2026 profitieren Sie jetzt von 200 € Frühbucher-Rabatt!
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
Der BFH hatte wieder mal die Gelegenheit, sich zum Beweiswert eines Fahrtenbuchs zu äußern. Konkret geht es um die Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Nutzung. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als der BFH die eher schematisch angewandten Maßstäbe der Vorinstanz zurückgewiesen hat. Und auch im zweiten Teil geht es um den Beweiswert eines Dokuments: Muss der Arbeitgeber eine während des Urlaubs im Nicht-EU-Ausland ausgestellte AU akzeptieren – und das Arbeitsentgelt weiterzahlen ...