Die im Zusammenhang mit der Dialysebehandlung erbrachten Leistungen ambulanter Dialysezentren können nicht als Leistungen einer Einrichtung der ambulanten Pflege eingestuft werden. Der Befreiungstatbestand für ambulante Pflegeeinrichtungen kranker und pflegebedürftiger Personen i. S. des § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG ist somit nicht erfüllt (OFD Münster 2.9.13, G 1410-2011/0004).
Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber unterliegen nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (FG Münster 10.7.13,10 K 1769/11 E).
Das BFM hat die die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2013 bekannt gegeben (BMF 11.9.13, IV C 6 - S 2142/07/10001 :006).
Das Finanzamt kann auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmer, soweit er Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs ausführt, die Umsatzsteuer nicht nach den vereinbarten Entgelten, sondern nach den vereinnahmten Entgelten berechnet (BMF 31.7.13, IV D 2 - S 7368/10/10002). 2010 hatte der BFH (22.7.10, V R 4/09) jedoch entschieden, dass § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG a.F. nicht anwendbar ist, wenn der Unternehmer in Bezug auf die in der Vorschrift genannten Umsätze buchführungspflichtig ...
Sind sämtliche Buchführungsunterlagen auf einem Kleinlaster gelagert worden, ist dieser gestohlen worden und ist deshalb die Vorlage der Originalunterlagen unmöglich geworden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen ...
Bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses muss der Arzt, der in einem Versorgungswerk ist, jeweils erneut die Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beantragen; sonst müssen die entsprechenden Beiträge ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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Viele Zahnärzte werden von einer Wirtschaftlichkeitsprüfung betroffen – regelmäßig werden teils beträchtliche Vergütungsberichtigungen vorgenommen und Honorar zurückgefordert. Eine Zahnarztpraxis handelt nach der gesetzlichen Grundlage (vgl. § 12 I SGB V) dann wirtschaftlich, wenn die durch die Zahnärzte erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind, und sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.