Der Gewinn eines Architekten oder Ingenieurs ist nicht erst bei der Abnahme der Planungsleistungen oder mit der Honorarschlussrechnung realisiert, sondern bereits dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. Der Grundsatz Gewinnrealisierung erst mit Übergabe und Abnahme des Werks durch den Auftraggeber, gilt nämlich dann nicht, wenn die Abnahme und damit der Entgeltanspruch des Ingenieurs durch Sonderregelungen, wie etwa durch eine Gebührenordnung, verändert wird (BFH 14.5.14, VIII R 25/11).
Der Schwerpunkt liegt auch im dritten Quartal wieder bei den materiell-rechtlichen Fragen im Bereich des Ertragsteuerrechts. Die wichtigsten Entscheidungen haben wir für Sie zusammengestellt und kurz kommentiert.
Beteiligt sich eine Personengesellschaft, die bislang keine gewerblichen Einkünfte erzielt (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft mit gewerblichen Einkünften (Untergesellschaft), tritt die eigentlich ...
Es ist auch dann von einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils zum Buchwert (§ 6 Abs. 3 S. 1 EStG) auszugehen, wenn sich der Übergebende den Nießbrauch am mitübertragenen Grundstück des Sonderbetriebsvermögens vorbehält (FG Münster 24.6.14, 3 K 3886/12 F; Rev. BFH IV R 38/14).
Nicht fest angestellte Honorarärzte, deren Leistung nicht von einem liquidationsberechtigten Klinikarzt angefordert wurde, dürfen ihre im Krankenhaus durchgeführten operativen Tätigkeiten nicht als wahlärztliche ...
Der Anspruch auf Investitionszulage ist handelsrechtlich zu bilanzieren. Steuerrechtlich ist er für Zwecke des § 7 g EStG nicht zu berücksichtigen; denn für die Größenmerkmale des § 7g EStG sind die Werte in der ...
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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