Ein im OP-Bereich einer Klinik tätiger Facharzt für Anästhesiologie ist regelmäßig als abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt anzusehen (LSG Hessen 22.8.17, L 1 KR 394/15).
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin sind unter den Voraussetzungen des § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen, zeigt dieses kurze Video.
In einem Beschluss zum einstweiligen Rechtsschutz stellt das SG Düsseldorf (16.5.1, S 2 KA 76/17 ER) fest, dass sich als Ausbilder von Vorbereitungsassistenten nur Praxisinhaber bzw. bei einem MVZ ein Vertragszahnarzt eignet. Nur diese Personen bieten die Gewähr, die spezifisch vertragszahnärztlichen Belange in die Ausbildung in der Vorbereitungszeit einzubringen. Angestellte Zahnärzte erfüllen die notwendige Eignung nicht.
Auch wer im Rahmen eines Honorararztvertrags als Anästhesist nur an einigen Tagen für ein Krankenhaus tätig ist, kann abhängig beschäftigt sein (LSG Berlin-Brandenburg 7.7.17, L 1 KR 101/14).
Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis wird in der Regel neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils“ ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Das BMF (20.3.17, IV C 6 - S 2139-b/07/10002-02) hat die bisherige Verwaltungsanweisung zu den Voraussetzungen und zur praktischen Umsetzung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) an die geänderte Gesetzeslage durch das StÄndG 2015 angepasst und dabei die aktuelle Rechtsprechung des BFH berücksichtigt. Darüber hinaus geht dieser Beitrag auf ein älteres Schreiben des BMF (15.1.16, IV C 6 - S 2139-b/13/10001) zu den Voraussetzungen für die Aufstockung ein.