Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Vertragsarztzulassung

    Praxiserwerb oder Zulassungskauf?

    | Beim Erwerb einer Vertragsarztpraxis wird in der Regel neben dem erworbenen Praxiswert kein weiteres immaterielles Wirtschaftsgut in Form des „mit einer Vertragsarztzulassung verbundenen wirtschaftlichen Vorteils“ erworben.In Ausnahmefällen jedoch kann die Vertragsarztzulassung zum Gegenstand eines gesonderten Veräußerungsvorgangs gemacht und damit zu einem selbständigen Wirtschaftsgut konkretisiert werden. Ein solcher Sonderfall liegt in diesem Beispiel vor. |

     

    • Sachverhalt

    A und B haben eine Gemeinschaftspraxis. A schließt mit C einen Vertrag zur Übernahme von dessen Praxis über 40.000 EUR ab. Das Geld soll für den Patientenstamm fließen. Die Patientenkartei bleibt aber bei C, ebenso wie das Praxisinventar und die Forderungen und Verbindlichkeiten. A tritt auch nicht in die laufenden Verträge der Praxis ein. Der Vertrag soll nur zustande kommen, wenn A zur Nachfolge auf dem Arztsitz zugelassen wird. A will die 40.000 EUR planmäßig als Sonderbetriebsausgaben abschreiben.

     

    Der BFH (21.2.17, VIII R 56/14) sieht in dieser Gestaltung einen reinen Zulassungskauf. Er vertritt - entgegen der Auffassung des FG Nürnberg (23.9.14, 1 K 1894/12) die Ansicht, dass keine AfA auf das entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgut des Vorteils aus der Vertragsarztzulassung vorzunehmen ist. Der Vorteil aus der Vertragsarztzulassung ‒ die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ‒ kann gleichbleibend und ohne Werteverzehr in Anspruch genommen werden. Es handelt sich damit um Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, die nach § 4 Abs. 3 S. 4 EStG erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Gewinnermittlung ‒ Vertragsarztzulassung und Abschreibung (Baltromejus, PFB 17/81)
    • Praxisk‒ Erwerb eines abschreibbaren Praxiswerts oder nur einer nicht abschreibbaren Zulassung? (Derlath, PFB Nachricht vom 27.7.15)
    • Gewinnermittlung - Sind die Aufwendungen für eine Vertragsarzt-Zulassung ein abschreibbares Wirtschaftsgut? (Christmann/Derlath, PFB 15, 155)
    • Zulassung: Vertragsarztsitz ist steuerlich abziehbar - zum Kleinkrieg zwischen BFH und BMF (Sedlazcek, PFB 11, 179)
    • Praxisfinanzierungen: Immer Ärger mit der Abschreibung des immateriellen Praxiswerts (Michels/Ketteler-Eising, PFB 09, 314)
    • Betriebsprüfung: Wann Zahlungen für die Zulassung doch abgeschrieben werden können (Kanter, PFB 08, 167)
    • Niedersächsisches Finanzgericht: Keine Abschreibung der Vertragsarztzulassung (Kanter, PFB 05, 213)
    Quelle: ID 44746165

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents