Nein. Aus dem Umstand, dass die KV über einen längeren Zeitraum die Abrechnung bestimmter Leistungen nicht beanstandet hat, erwächst kein Recht und kein Vertrauensschutz, auch in Zukunft entsprechend abrechnen zu dürfen (BSG 2.03.96, 6 RKa 34/95; LSG Baden-Württemberg 16.3.16, L 5 KA 169/14). Dies gilt erst recht, wenn die Abrechnung eines Praxisvorgängers über längere Zeit unbeanstandet blieb. Es entsteht auch kein Vertrauensschutz dadurch, dass die KV im Zusammenhang mit der Zulassung/Ermächtigung um ...
Die Tätigkeit als Verwaltungsratsvorsitzender unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn dieser weder im eigenen Namen nach außen auftritt noch gegenüber dem Versorgungswerk über die Befugnis verfügt, die für dessen ...
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedarf jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten einer rechtlichen Grundlage. Soweit sich die Befugnis zur Patientendatenverarbeitung nicht wie gewöhnlich aus dem ...
Spätestens ab dem 1.1.21 müssen alle Praxen den Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM) nutzen, da von diesem Zeitpunkt an AU-Bescheinigungen den Krankenkassen via KIM übermittelt werden müssen. Darüber hinaus können Leistungserbringer und andere Akteure des Gesundheitswesens mit KIM z.B. Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder und Abrechnungen sicher austauschen. Die gesamte digitale Kommunikation im Medizinwesen soll künftig ausschließlich über KIM erfolgen.Der Versand medizinischer Daten per Post, ...
In Corona-Zeiten verlagern viele Arbeitgeber die Arbeitsplätze in den häuslichen Bereich ihrer Mitarbeiter. Die Mitarbeiter arbeiten dann zu Hause im Home-Office. Bei dieser sog. Telearbeit üben die Mitarbeiter ihre ...
Die Teilnahme an Coaching-Seminaren mit Inhalten wie den Weg zum Wohlstand finden, ein lebenslanges passives Einkommen erzeugen oder den eigenen Lebenszweck erkennen, dient der Persönlichkeitsentwicklung und ist damit ...
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben bereits Plausibilitätsprüfungen eingeleitet, mit denen die Notwendigkeit der in der Notfallambulanz durchgeführten Leistungen überprüft wird. Einzelne Krankenhäuser sehen sich erheblichen Regressforderungen – teils in größerer sechsstelliger Höhe – gegenüber. Der wirksamste Schutz liegt in der Vermeidung von „Überdiagnostik“. Der Beitrag verdeutlicht, wie brisant das Thema ist.