Physiotherapeutische Leistungen, die gegenüber Selbstzahlern erbracht werden, sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Therapiezweck vor der Behandlung oder bei chronischen Erkrankungen spätestens nach Ablauf eines Jahres per ärztlicher Verordnung nachgewiesen wird. Das aktuelle Urteil des FG Düsseldorf (16.4.21, 1 K 2249/17 U) hat über den Fall der Physiotherapeuten hinaus weitreichende Bedeutung.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen betrieblichen Pkw zur Verfügung stellen, den die Mitarbeiter auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Häufig müssen Arbeitnehmer sich ...
Eine Ärztin, die in einer Reha-Klinik als Vertretung der Leiterin der orthopädischen Abteilung bei deren Abwesenheit an einzelnen Tagen im Monat eine orthopädische Sprechstunde abhält, ist abhängig beschäftigt, auch wenn sie keinen Stationsdienst leistet (LSG Hessen 15.7.21, L 8 BA 52/20).
Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt (BSG 19.10.21, B 12 KR 29/19 R, B ...
Bei der Prüfung nach § 150 Abs. 8 AO müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs, dessen Einkünfte und dessen Betriebsvermögen berücksichtigt werden (FG Schleswig-Holstein 8.7.21, 1 K 12/21).
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
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Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Für Umsätze eines Tennislehrers kommt weder eine Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL noch nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG in Betracht. Das Erlernen der Fähigkeiten, die zum Tennisspielen benötigt werden fällt in den Bereich der Vermittlung von Spezialkenntnissen, die gerade kein breites und vielfältiges Spektrum von Stoff abdecken (FG Berlin-Brandenburg 5.7.21, 7 K 7102/20; NZB eingelegt).