Der GBA (Gemeinsame Bundesausschuss) hat zum 1.1.13 die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPIRiLi vom 20.12.2012) reformiert. Die jeweiligen Landes-KVen und die Krankenkassen mussten auf Basis dieser BPIRiLi die entsprechenden regionalen Bedarfspläne erstellen.
Neben Datev-Auswertungen, die den Steuerberatern regelmäßig zur Ver-fügung stehen, gibt es eine Reihe von Statistiken, die für den Beratungssektor der Ärzte und Zahnärzte von Interesse sind. Hier ist eine ...
Das im Mai vom ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) veröf-fentlichte Praxis-Panel 2011 beleuchtet die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedin-gungen in der vertragsärztlichen ...
Das im Mai vom ZI (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland) veröf-fentlichte Praxis-Panel 2011 beleuchtet die wirtschaftliche Situation und die Rahmenbedin-gungen in der vertragsärztlichen Versorgung der Jahre 2007 bis 2009. (Das erste Praxis-Panel 2010 hatte die Jahre 2006 bis 2008 im Fokus).
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) liefert mit ihren pünktlich erscheinenden Jahrbüchern nun schon seit Jahrzehnten aussagekräftige statistische Daten zur vertragszahnärztlichen Versorgung, wie z.B.
Seit einigen Jahren tauchen immer mehr „Zentren“ in der Gesundheitsversorgung auf. Nach einer Klärung der Begriffe Ärztehaus, Facharztzentrum, Gesundheitszentrum und MVZ geht der Beitrag für die Verhältnisse ...
Außenprüfung: Das ändert sich jetzt für Ihre Mandanten
Die neue Außenprüfungsordnung (ApO) ist beschlossen – und mit ihr zahlreiche neue Pflichten wie das qualifizierte Mitwirkungsverlangen. Wie Sie Ihre Mandanten jetzt optimal vorbereiten, erfahren Sie in der neuen Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht.
MVZ-Gestaltung: Vorsicht vor Betriebsaufspaltungen!
Ob Praxisimmobilie, Beteiligungen oder Stimmrechte: Bei der Beratung von MVZ-GmbHs droht eine der folgenreichsten steuerlichen Strukturfallen. Die Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie Betriebsaufspaltungsrisiken systematisch erkennen und vermeiden.
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Die Verlagerung von Zinsaufwand aus dem privaten in den steuerlich wirksamen Bereich ist eigentlich ein alter Hut. Leider wird dieser ungemein wertvolle steuerliche Rat von vielen Kanzleien nicht in seiner monetären Bedeutung für den Mandanten ausreichend dargestellt. Mit diesem Musterfall soll gezeigt werden, wie man den monetären Vorteil sinnvoll berechnen und dem Mandanten hochwertig präsentieren kann. Dies führt nicht nur zu einer höheren Mandantenbindung, sondern ermöglicht auch eine bessere ...