Sind sämtliche Buchführungsunterlagen auf einem Kleinlaster gelagert worden, ist dieser gestohlen worden und ist deshalb die Vorlage der Originalunterlagen unmöglich geworden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen erfüllt (hier: Schätzung der abziehbaren Vorsteuerbeträge mit 60 % der voranmeldeten Vorsteuerbeträge)(FG Sachsen-Anhalt 20.2.13, 2 K 1037/10) Der BFH muss nun klären, ob das Finanzamt den Vorsteuerabzug bei Verlust der Originalrechnungen durch Diebstahl ...
Bei Wechsel des Arbeitsverhältnisses muss der Arzt, der in einem Versorgungswerk ist, jeweils erneut die Befreiung von der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) beantragen; sonst müssen die entsprechenden Beiträge ...
Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 EStG den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten ...
Reiseaufwendungen eines nebenberuflichen Autors in südliche Länder sind keine Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der schrifstellerischen Tätigkeit, weil die Aufwendungen untrennbar sowohl betrieblich als auch privat veranlasst sind (BFH 7.5.13, VIII R 51/10)
Die Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Steuerberaterversorgung) in die Begünstigung des Sonderausgabenabzugs nach § 10a Abs. 1 S. 1 EStG für ...
Wird ein Berufsbetreuer gemäß § 1896 BGB gerichtlich zur Erbringung von Betreuungsleistungen bestellt, handelt er als anerkannte Einrichtung i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG und Art.
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Im Falle der Realteilung einer - ihren Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung ermittelnden - (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben (BFH 11.4.13, III R 32/12; Besprechung der Vorinstanz)