Das FG Niedersachsen hatte entschieden, dass die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis i.S. der §§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 233a Abs. 2a AO darstellt (FG Niedersachsen 5.5.11, 1 K 266/10). Das sieht der BFH (11.7.13, IV R 9/12) genauso, wie vorab bekannt wurde (Lühn, NWB 2013, S. 2608 - 2609).
Wer sich auf seinen Kassenarztsitz nur anstellen lassen und dann weiterziehen will, hat kein ernsthaftes Interesse an dem Sitz und seiner Fortführung und geht bei der Nachbesetzung leer aus (BSG 20.3.
Das Wahlrecht, den Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln zu wollen, kann auch noch in der Verhandlung vor dem FG ausgeübt werden, wenn entsprechende Aufzeichnungen geführt wurden (BFH 20.3.
Sind Aufwendungen eines Unternehmers für Fahrten zu seinem im Streitjahr einzigen Auftraggeber mit seinem betrieblich genutzten Fahrzeug in vollem Umfang oder nur mit der Entfernungspauschale von 0,30 EUR als Betriebsausgaben abziehbar – Begriff der e „Betriebsstätte“ – Abgrenzung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und solchen zwischen zwei Betriebsstätten? (FG Düsseldorf 19.2.13, 10 K 829/11 E, BFH X R 13/13)
Nach Angaben von Ernst & Young hat der BFH in zwei bislang noch nicht veröffentlichten Entscheidungen die Ertragsteuerfreiheit der ambulanten Abgabe von Zytostatika in gemeinnützigen Krankenhäusern bestätigt.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
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