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  • 21.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aufstockung eines nicht ausgenutzten Investitionsabzugsbetrags

    Investitionsabzugsbeträge können auch im dritten Jahr nach der Anschaffung auf den zulässigen Höchstbetrag aufgestockt werden, um damit Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung auszugleichen (FG Sachsen 3.12.13, 8 K 738/12).