21.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Aufstockung eines nicht ausgenutzten Investitionsabzugsbetrags
Investitionsabzugsbeträge können auch im dritten Jahr nach der Anschaffung auf den zulässigen Höchstbetrag aufgestockt werden, um damit Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung auszugleichen (FG Sachsen 3.12.13, 8 K 738/12).
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