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  • 21.01.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Aufstockung eines nicht ausgenutzten Investitionsabzugsbetrags

    | Investitionsabzugsbeträge können auch im dritten Jahr nach der Anschaffung auf den zulässigen Höchstbetrag aufgestockt werden, um damit Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung auszugleichen (FG Sachsen 3.12.13, 8 K 738/12). |

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