Verluste, die ein (Hobby-)Autor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt hat, sind steuerlich nicht anzuerkennen (FG Rheinland-Pfalz 14.8.13, 2 K 1409/12).
Nach Auffassung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder unterliegen die Leistungen der medizinischen Callcenter grundsätzlich nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG (FinMin ...
Das BSG (31.10.12, B 12 R 8/10 R, B 12 R 3/11 R, B 12 R 5/10 R) hat für die verkammerten freien Berufe grundlegende Neuerungen zum Recht der Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen ...
Leistungen eines Arbeitsvermittlers, die dieser gegenüber einem Arbeitslosen auf der Grundlage eines unmittelbar mit dem Arbeitslosen geschlossenen Vertrages erbringt, sind nicht umsatzsteuerfrei (FG Schleswig-Holstein vom 17.7.13, 4 K 32/11, Rev. BFH XI R 35/13).
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Originalrechnungen nicht mehr vorgelegt werden können, weil sie dem Steuerpflichtigen unverschuldet abhandengekommen sind (z.B. durch Wasserschaden, Brand usw.
Nach der jüngst durch den EuGH bestätigten Rechtsprechung gelten die ohne nachgewiesenen medizinisch-therapeutischen Hintergrund durch Heilberufler ausgeführten ästhetischen Behandlungen (z.B.
Kosten für Baumaßnahmen: BMF präzisiert Abgrenzung
Mit Schreiben vom 26.01.2026 hat das BMF die Abgrenzung von Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen präzisiert. Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht zeigt anhand von praktischen Beispielen, was das für die Beratungspraxis bedeutet.
Die Stiftungsholding als Alternative zur GmbH-Holding
GmbH-Holdings sind beliebt – aber sind sie immer die beste Option? Das IWW-Webinar am 26.05.2026 zeigt, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative ist. Profitieren Sie von einer systematischen Gegenüberstellung und vielen praktischen Gestaltungsbeispielen.
Kassenführung: der aktuelle BMF-Bericht im Praxis-Check
Das BMF hat einen aktuellen Evaluierungsbericht zum Kassengesetz vorgelegt. Was bedeutet das für die Beratungspraxis? Wo liegen derzeit die größten Risiken einer Hinzuschätzung für Ihre Mandanten? Die Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt zeigt, was jetzt wichtig ist.
Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (AG München 12.10.12, 158 C 13912/12, rkr.).