Wer als Arzt zu viel verschreibt und seine Richtgrößen überschreitet, muss mit Regress rechnen. Die Einhaltung von Richtgrößen ist Gegenstand von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Zum 1.1.12 wurde § 106 Abs. 5e S. 1 SGB V eingefügt, wonach bei erstmaliger Überschreitung der Richtgröße um 25 % vor Ausspruch eines Regresses eine Beratung erfolgen müsse (Beratung vor Regress) Das Wort „erstmalig“ war allerdings bis zu zwei Entscheidungen des BSG (2.10.14, B 6 KA/8/14 und B 6 KA 3/14) streitig. Das ...
Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die häusliche Sphäre wird durch Publikumsverkehr oder die Beschäftigung von nicht familienangehörigen (Teilzeit-)Arbeitskräften überlagert. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr.
Die Änderung des § 103 Abs. 3a SGB V in Bezug auf die Ablehnung der Nachbesetzung von einer Kann-Vorschrift in eine Soll-Vorschrift (siehe dazu bereits den Beitrag von Lindena/Wildfeuer, S. 1) hat unter Ärzten und Ärztevertretern für viel Verunsicherung gesorgt. Fraglich ist, was die Änderung für die praktische Entscheidung der Zulassungsausschüsse bedeutet und inwieweit die erfolgreiche Praxisnachfolge vorhersehbar und gestaltbar bleibt.
Ein auf der Grundlage von Diktatkassetten und Excel-Tabellen geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß (FG Köln 18.6.15, 10 K 33/15, Rev. zugelassen).
Ab dem 1.1.15 können Architekten und Ingenieure auch in Bayern die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) nutzen. An diesem Tag tritt eine Änderung des entsprechenden Baukammergesetzes ...
Grenzüberschreitende Warenbewegungen gehören zu den klassischen Fehlerquellen bei der Umsatzsteuer. Das IWW-Webinar am 08.12.2026 vermittelt Ihnen einen durchgängigen Prüfansatz, mit dem Sie Transaktionen rechtssicher einordnen und Risiken frühzeitig erkennen.
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
Den ganzen August über befassen sich Autoren von Praxis Freiberufler-Beratung mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 1.8 in Kraft getreten ist. Im Gegensatz zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz 2007 kann von revolutionären Ansätzen wohl eher nicht die Rede sein. Die bisherige Gesetzeslage wird in weiten Teilen feinjustiert (z.B. Anstellung von Ärzten), verschärft (Praxisnachfolge), erleichtert (MVZ, Zweitmeinungsverfahren), regionalisiert (Honorarprüfungen) und bürokratisiert ...