Mit dem GKV-VSG hat der Gesetzgeber das MVZ bewusst an vielen Stellen besser gestellt. Da zugleich die Aufkaufregelung bei nachzubesetzenden Praxen verschärft wurde, entwickelten sich MVZ zu einer inzwischen häufig gewählten Gestaltungsform für vertragsärztliche Praxen. Doch sind MVZ-Gründungen nicht immer als dauerhafte Organisationsform gewollt. Mitunter werden sie bewusst nur als Zwischenstadium gegründet. Aber wie können MVZ wieder in andere (freiberufliche) Praxisformen überführt werden? Und welche ...
Die Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen in Gemeinschaftsräumen von Reha-Zentren ist abgabenpflichtig. Die Ausstrahlung in Warte- und Trainingsräumen für Patienten ist eine öffentliche Wiedergabe; denn sie ...
Ein für zwei Fachgebiete zugelassener Arzt (Gynäkologe und Anästhesist) kann seinen Zulassungsverzicht nicht so gestalten, dass er seinen Vertragsarztsitz doppelt verwertet. Denn auch ein solcher Arzt hat ungeachtet seiner Doppelzulassung insgesamt nur einen Versorgungsauftrag (Terminsbericht vom 28.9.16 zu BSG B 6 KA 32/15 R).
Die Abgabe von individuell für den Patienten hergestellten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke für eine in diesem Krankenhaus erbrachte ärztliche Heilbehandlung ist ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng ...
Die Stelle eines Chirurgen nach altem Weiterbildungsrecht kann nur dann durch einen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie nachbesetzt werden, wenn der Chirurg die Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Wird ein Labor von einem Arzt oder einer arztähnlichen Person betrieben und überwacht, sind die Laborleistungen steuerfrei (FG Niedersachsen 3.9.15, 16 K 340/12, Rev. V R 25/16).