Noch ein Blog zum Thema Steuern? Aber sicher! Steuerberater Steve hat jetzt seinen eigenen Blog mit interessanten Fakten aus der Branche – visuell aufbereitet in leicht verständlichen Infografiken.
Das Recht des Portalbetreibers auf Kommunikation wiegt schwerer als das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung. Die Veröffentlichung der Daten muss aber die berufliche Tätigkeit betreffen (und nicht die ...
Hervorhebenswert sind u.a. zwei Verfahren. Eines behandelt die Frage, ob zinslose Darlehen des Ehegatten zur Tilgung von Verbindlichkeiten eines Betriebs zu passivieren und abzuzinsen sind; ein anderes die steuerliche ...
Zwar gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, Praxisbesonderheiten aber muss der vortragende Arzt belegen. Der bloße Hinweis darauf reicht nicht. Dabei müssen alle bedeutsamen Umstände des Praxisbetriebs und die Zusammensetzung der Patientenschaft umfassend vorgetragen und verifiziert werden (SG München 9.11.16, S 38 KA 5170/15).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der dauerhafte Einsatz am Sitz des Auftraggebers wird für einen selbstständigen EDV-Berater zu seiner Betriebsstätte. Die Fahrten werden mit der Entfernungspauschale berücksichtigt (FG Hessen 19.9.16, 9 K 485/16).
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
Ob Share Deals, MoPeG-Entfristung oder „Hive-Down“: Die Regeln zur Grunderwerbsteuer haben sich im ersten Quartal 2026 grundlegend geändert. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt, wie Sie Transaktionen nach der neuen Rechtslage rechtssicher gestalten.
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Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil verkauft, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. zugelassen).