Im einen Fall (BGH 26.1.17, IX ZR 285/14) geht es darum, inwieweit der mit dem Abschluss betraute Steuerberater prüfen muss, ob der Fortführung der von ihm betreuten Gesellschaft etwas im Wege steht. Im zweiten Fall (BGH 8.9.16, IX ZR 255/13) geht es um die Feststellung des Schadens, wenn neben der Gesellschaft auch die Gesellschafter geschädigt wurden.
Das OLG Düsseldorf lehnt die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Arzt ab, weil sich aus der Abrechnung von Leistungen des Speziallabors M-III kein hinreichender Tatverdacht für einen Abrechnungsbetrug ergibt (OLG ...
Der Narkosearzt half kurzfristig bei Engpässen aus und war als solcher in den Operationsbetrieb eingebunden. Seine Vergütung war nicht erfolgsbezogen und er setzte auch kein eigenes Kapital ein. Mangels ...
Das Sterbegeld aus einem berufsständischen Versorgungswerk wird mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Es liegt darin weder eine Zweckbindung für die Begleichung der Beerdigungskosten noch eine Zusammenballung von Einkünften (BFH 23.11.16, X R 13/14).
Telefonische Beratung („Gesundheitstelefon“) und Patientenbegleitprogramme, die ein Gesundheitsdienstleister für Krankenkassen und Pharmaunternehmen mit medizinischem Fachpersonal erbringt, sind nicht nach § 4 Nr.
Jeder Ehegatte kann den Höchstbetrag von 1.250 EUR für seine Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers ansetzen. Der BFH (15.12.16, VI R 53/12, VI R 86/13) hat in diesem Sinne seine Rechtsprechung zu § 4 Abs. 5 S. 1 Nr.
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Die KZV darf nicht ihren Honorarrückforderungsanspruch aus Wirtschaftlichkeitsprüfungen gegen den Anspruch aus Gerichtskostenerstattung des Zahnarztes aufrechnen (LSG Niedersachsen-Bremen 9.1.17, L 3 KA 87/16 B ER).