Krankenhäuser, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen, Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen sowie Einrichtungen zur ambulanten oder stationären Rehabilitation können von der Gewerbesteuer befreit sein (§ 3 Nr. 20 GewStG). Das gilt jedoch nicht für ambulante Dialysezentren, die nicht zu den begünstigten Einrichtungen gehören (BFH 25.1.17, I R 74/14).
Für Saunaleistungen gilt ab 1.7.15 der Steuersatz von 19 %. Unmittelbar mit dem Betrieb eines Schwimmbads verbundene Umsätze unterliegen dem Steuersatz von 7 %. Viele Schwimmbäder beinhalten einen Saunabereich.
Für die Anerkennung einer Steuerpflichtigen als Einrichtung mit sozialem Charakter nach § 75 Abs. 1 SGB XII genügt die Möglichkeit, selbst Verträge über Betreuungsleistungen mit Leistungsträgern abzuschließen zu ...
Leistungen eines Privatlehrers i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL liegen nicht vor, wenn der Unternehmer die Unterrichtsleistungen ausschließlich im Rahmen der von seinen Auftraggebern angebotenen Lehrveranstaltungen erbracht hat (FG Niedersachsen 14.12.16, 5 K 35/15).
Für die Frage, ob ein Arzt in der Arztpraxis eines Dritten aufgrund eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses beschäftigt ist, kommt es maßgebend darauf an, ob der Arzt nach dem Gesamtbild seiner Tätigkeit in einem ...
Wird für Bereitschaftsdienste eine pauschale Zusatzvergütung gezahlt, gilt diese als Grundlohn, welcher nicht nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei ist (BFH 29.11.16, VI R 61/14).
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Ist ein Leistender als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt und sind seine Leistungen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden, sind diese nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (BFH 7.12.16, XI R 5/15).