Eine im Wesentlichen auf die Planung, Durchführung und Evaluation klinischer Studien ausgerichtete Tätigkeit einer Fachkrankenschwester ist der eines Krankengymnasten bzw. Physiotherapeuten nicht ähnlich. Sie ist weder therapeutischer Natur noch weist sie einen hinreichend konkreten, unmittelbaren Zusammenhang zu einer Heilbehandlungstätigkeit auf. Ob ein im Vergleich zu einem Katalogberuf i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG ähnlicher Beruf vorliegt, bestimmt sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen und ...
Wurde das Unternehmen im Vorjahr gegründet und fielen Umsätze erst im darauf folgenden Jahr an, gilt die 17.500-EUR-Grenze für das Vorjahr und die 50.000-EUR-Grenze für das darauf folgende Jahr. Für die Anwendung ...
Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, liefert , ...
Dieser Beitrag setzt sich mit drei aktuellen Urteilen des BFH (21.2.17, VIII R 7/14, VIII R 56/14 und VIII R 24/16, NV) auseinander. In zwei Urteilen geht es um die Abgrenzung des Erwerbs einer Vertragsarztpraxis vom Erwerb nur des wirtschaftlichen Vorteils aus einer Vertragsarztzulassung und in einem dritten Fall um die AfA-Berechtigung beim Übergang der Vertragsarztzulassung. Neben einer ausführlichen Analyse der Entscheidungsgründe zeigt der Beitrag wichtige Implikationen für die Praxis auf.
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Grundsätzlich ist der Arzt in einer Einzelpraxis, BAG, Partnerschaft oder einer MVZ - GbR freiberuflich tätig und damit auch nicht von der Gewerbesteuer betroffen. Dies ändert sich möglicherweise dann, wenn er in ...
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
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Die Gesundheit der Arbeitnehmer liegt im Interesse des Arbeitgebers. Daher sind immer mehr Arbeitgeber bereit, Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge der Arbeitnehmer zu tragen. Zu diesen Maßnahmen gehören auch Seminare zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (sog. Sensibilisierungswoche). Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf gehört die Zuwendung einer solchen „Sensibilisierungswoche“ zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge i. S. der §§ 20, 20 a SGB V und ist als ...